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   OVG Niedersachsen, 12.12.2002 - 1 KN 1177/01   

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https://dejure.org/2002,19505
OVG Niedersachsen, 12.12.2002 - 1 KN 1177/01 (https://dejure.org/2002,19505)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.12.2002 - 1 KN 1177/01 (https://dejure.org/2002,19505)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. Dezember 2002 - 1 KN 1177/01 (https://dejure.org/2002,19505)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Bekanntmachung in Aushangkasten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 Abs 2 S 2 BauGB; § 214 Abs 1 Nr 1 BauGB; § 6 Abs 4 GemO ND
    Aushangkasten; Auslegung; Bebauungsplan; Gemeinde; Normenkontrolle; Normenkontrollverfahren; ortsübliche Bekanntmachung; Planentwurf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 670
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 25.08.2000 - 4 BN 41.00

    Verfolgung wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischer Ziele durch die planende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.12.2002 - 1 KN 1177/01
    Ermittlung der betroffenen Belange und Entscheidung müssen den Anforderungen des planungsrechtlichen Abwägungsgebots entsprechen (vgl. zuletzt BVerwG, Beschl. vom 25.8.2000 - 4 BN 41/00 - ZfBR 2001, 287).
  • OVG Niedersachsen, 19.04.2012 - 1 KN 23/11

    Änderung von Titel und Layout einer für Bekanntmachungen vorgesehenen Zeitung

    Die Antragstellerin könne sich ferner nicht auf das Urteil des Senats vom 12. Dezember 2002 - 1 KN 1177/01 - berufen, weil der Sachverhalt nicht vergleichbar sei.

    Unausgesprochen setzt es aber voraus, dass diese Verhaltensweisen eventuell bestehenden landesrechtlichen Vorgaben entsprechen (vgl. BVerwG, Urt. v. 23. April 1997 - 11 A 7.97 -, BVerwGE 104, 337 = DVBl. 1997, 1119; Dolde, NJW 1975, 21), insbesondere der Hauptsatzung (vgl. Senatsurt. v. 12. Dezember 2002 - 1 KN 1177/01 -, NVwZ-RR 2003, 670), und ihrer Art nach geeignet sind, den Zweck einer Bekanntmachung zu erfüllen.

    Die Antragstellerin kann sich zur Begründung eines formellen Fehlers, der zur Unwirksamkeit des Bebauungsplanes führt, auch nicht auf das Urteil des Senats vom 12. Dezember 2002 - 1 KN 1177/01 - berufen.

  • OVG Niedersachsen, 06.04.2009 - 1 MN 289/08

    Steuerung der gemeindeweiten Zulassung von Tierhaltungsanlagen durch einfachen

    Zu welchem Zeitpunkt eine Bekanntmachung bewirkt ist, lässt sich nicht verallgemeinern, sondern richtet sich nach den konkreten Regelungen der stark voneinander abweichenden Bekanntmachungsverordnungen der Länder und Satzungsregelungen der Gemeinden (vgl. z.B. Senatsurt. v. 12.12.2002 - 1 KN 1177/01 -, NVwZ-RR 2003, 670; OVG Münster, Beschl. v. 11.7.2007 - 7 A 3851/06 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 14.08.2009 - 1 KN 219/07

    Aufstellungsbeschluss; Aushang, öffentlicher; Aushangfrist; Bekanntmachung,

    Zu welchem Zeitpunkt eine Bekanntmachung bewirkt ist, lässt sich nicht verallgemeinern, sondern richtet sich nach den konkreten Regelungen der stark voneinander abweichenden Bekanntmachungsverordnungen der Länder und Satzungsregelungen der Gemeinden (vgl. z.B. Senatsurt. v. 12.12.2002 - 1 KN 1177/01 -, NVwZ-RR 2003, 670; OVG Münster, Beschl. v. 11.7.2007 - 7 A 3851/06 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 15.01.2020 - 9 LA 155/18

    Anstoßfunktion; Aushang; Aushangfrist; Auslegung; Bekanntmachung; Hauptsatzung;

    Fehlt eine wirksame Bekanntmachungsregelung für Verwaltungsakte und andere Angelegenheiten, kann für deren ortsübliche Bekanntmachung auf die Regelung über die Bekanntmachung von Ortsrecht wie Satzungen und Verordnungen zurückgegriffen werden, wenn dies der Veröffentlichungspraxis der Gemeinde entspricht (offengelassen: NdsOVG, Urteil vom 12.12.2002 - 1 KN 1177/01 - juris Rn. 16; zur Bekanntmachung eines Flurbereinigungsbeschlusses: BVerwG, Beschluss vom 27.5.1986 - 5 B 56.84 - juris Rn. 10; zur Veröffentlichungspraxis am Sitz der Behörde OVG NRW, Beschluss vom 19.1.2010 - 13 A 841/09 - juris Rn. 11).
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